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Elternbeirat

Vorsitzende des Schulelternbeirats:

 

 

Die Eltern haben die Möglichkeit aktiver Mitwirkung im Rahmen des Elternbeirates. In jeder Klasse wird ein Klassenelternbeirat gebildet. Dieser besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter und Schriftführer.

 

Der Schulelternbeirat wird dann aus je einem von den Klassenelternbeiräten aus ihrer Mitte gewählten Mitglied gebildet. Der Schulelternbeirat wählt wiederum aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus der oder dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern bestehen soll.

 

Aufgabe der Elternvertreter ist der Kontakt zwischen Eltern und Schule, die Information über Schulaktivitäten, die Vermittlung bei Konflikten, Organisation von Elternmithilfe, Teilnahme an schulischen Konferenzen, Mithilfe bei gemeinsamen Aktivitäten und Erarbeitung von Projekten.

 

Neben den offiziellen Konferenzen und Tagungen findet die Arbeit hauptsächlich auf Klassenebene statt. Unterstützung von Klassenprojekten, Verwaltung der Klassenkasse, Beteiligung an Lesegruppen und Veranstaltungen sowie Informationen der Eltern sind Aufgaben, bei denen die Elternvertretung sich einbringen kann. Elternabende und Klassenstammtische dienen dem Informationsaustausch und der Zusammenarbeit.